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   VG Leipzig, 13.02.2001 - 7 K 1381/98   

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https://dejure.org/2001,27526
VG Leipzig, 13.02.2001 - 7 K 1381/98 (https://dejure.org/2001,27526)
VG Leipzig, Entscheidung vom 13.02.2001 - 7 K 1381/98 (https://dejure.org/2001,27526)
VG Leipzig, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 7 K 1381/98 (https://dejure.org/2001,27526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG); Vorliegen einer entschädigungslosen Enteignung ; Besonderer Unrechtsgehalt einer Enteignung; Diskriminierender Zugriff auf das Eigentum ; Hoheitliche Erwerbsakte in Gestalt willkürlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus VG Leipzig, 13.02.2001 - 7 K 1381/98
    Erforderlich ist vielmehr, dass die handelnde Behörde bewusst etwa gegen die einschlägigen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, um auf diese Weise den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum überhaupt erst zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.1997, VIZ 1997, 348).

    Die Nichtbeteiligung von Grundstückseigentümern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland am Enteignungsverfahren kann hier nicht als Ausdruck einer solchen Absicht bewertet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, VIZ 1997, 160; BVerwG, Urt. v. 20.3.1997, VIZ 1997, 348).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus VG Leipzig, 13.02.2001 - 7 K 1381/98
    Allein dieser Zugriff auf das Vermögen ist wiedergutzumachen, sofern er einen der in § 1 VermG aufgeführten Schädigungstatbestände erfüllt (siehe insgesamt BVerwG, Urt. v. 24.3.1994 - 7 C 16/93 = BVerwGE 95, 284).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus VG Leipzig, 13.02.2001 - 7 K 1381/98
    § 1 Abs. 1 lit. b VermG will daher grundsätzlich nur solche Enteignungen erfassen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewusster Abkehr von den ansonsten für Bürger der DDR geltenden einschlägigen Vorschriften Entschädigungsbestimmungen zur Anwendung kamen, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (siehe BVerwG, Urt. v. 24.3.1994 - 7 C 11/93 = BVerwGE 95, 289).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97

    Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an

    Auszug aus VG Leipzig, 13.02.2001 - 7 K 1381/98
    In den Anwendungsbereich fallen u.a. hoheitliche Erwerbsakte in Gestalt willkürlicher Enteignungen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 5.3.1998 - 7 C 8/97 = VIZ 1998, 373).
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